Fachweiterbildung
Praxisanleitung
Praxisanleitende nehmen eine Schlüsselrolle in der praktischen Ausbildung/Studium ein. Sie bilden Auszubildende und Studierende im praktischen Einsatz aus, fördern deren berufliche Handlungskompetenz und gewährleisten den Theorie-Praxis-Transfer innerhalb strukturierter Lernprozesse. Für die Ausübung dieser Funktion ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation mit einem Umfang von 300 Stunden erforderlich.
Diese Anforderung ist in § 4 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) für die generalistische Pflegeausbildung, in § 11 der Hebammenprüfungsverordnung (HebStPrV) für die berufspraktische Begleitung von Studierenden im Hebammenstudium sowie in § 14 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für OTA und ATA (ATA-OTA-APrV) für die operationstechnische und anästhesietechnische Assistenz geregelt.
Die Weiterbildung richtet sich an:
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Pflegende mit dreijähriger Ausbildung
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Operationstechnische Assistent/in (OTA)
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Anästhesietechnische Assistent/in (ATA)
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Hebammen
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Rettungssanitäter/in,
mit abgeschlossen Examen und mit mindestens 1 jähriger Berufserfahrung.
Es ist eine berufsbegleitende, praxisnahe Weiterbildung in 300 UE mit theoretischem, modularem Aufbau in Präsenz. Im Rahmen der Weiterbildung werden praxisnahe Leistungsnachweise erbracht. Der Abschluss erfolgt durch eine Hausarbeit mit Kolloquium und der Überreichung eines Zertifikats.
Start:
01. April 2026 – 27.03.2027
Immer freitags von 08:30 – 15:45 Uhr,
außer in den Schulferien
Preis: 2500 Euro
Für weitere Informationen melden Sie sich sehr gerne über das Kontaktformular oder telefonisch unter:
0781 – 990 771 31
So funktioniert die Anmeldung:
