Kenntnisprüfungen & Vorbereitungskurs
Für internationale Pflegekräfte, die aus dem Nicht-Europäischen Ausland kommen.
Sie haben Ihren Berufsabschluss im Pflege- und Gesundheitswesen außerhalb der EU erworben und möchten Ihre berufliche Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen?
Die Kenntnisprüfung bietet Ihnen die Möglichkeit, die staatliche Berufserlaubnis als Pflegefachperson zu erlangen.
Um die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachzuweisen, muss nach § 2 Abs. 3 Satz 5-7 i. V. m. §20b des KrPflAPrV eine mündliche und praktische Prüfung in deutscher Sprache abgelegt werden.
Ein Vorbereitungskurs bereitet gezielt auf die mündliche und praktische Kenntnisprüfung vor und dauert zwischen 6 – 10 Monaten. Er umfasst 360 Stunden, die sich auf neun Blockwochen verteilen. Der Unterricht findet jeweils von Montag bis Freitag von 08:30 bis 15:45 Uhr in Präsenz an der Pegasus Fachschule statt. Außerhalb der Blockwochen arbeiten die Teilnehmenden in der Langzeitpflege, ambulanten Pflege oder in Akutkliniken.
Der Kurs ist konsequent an den Anforderungen der Kenntnisprüfung ausgerichtet und deckt die Kompetenzbereiche der generalistischen Pflegeausbildung ab.
Teilnahmevoraussetzungen
zur Kenntnisprüfung:
Für die Teilnahme am Vorbereitungskurs sowie für die Ablegung der Kenntnis-prüfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart mit der Anforderung der Teilnahme an einer Kenntnisprüfung nach § 45 PflAPrV. Dieser erfolgt nach Einreichung eines Antrags auf Anerkennung der ausländischen Pflegeausbildung beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg in Stuttgart.
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Eine Arbeits- oder Praktikumsstelle in einer Akutklinik, einer Langzeitpflegeeinrichtung oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung.
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Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, besser B2. Das Zertifikat für das B2-Niveau muss vor Erteilung der Berufsurkunde vorliegen.
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Lebenslauf und Bewerbungsanschreiben postalisch oder per Mail:
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Tabellarischer Lebenslauf
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Nachweis der abgeschlossenen
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Pflegeausbildung im Heimatland
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Nachweis des Arbeitsvertrages
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Nachweis des Aufenthaltstitels
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Die fachliche Anerkennung wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt.
